Allgemeine Geschäftsbedingungen Retainer
- Allgemeines
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für das Verhältnis zwischen Lisa-Marie Wittmann, im Folgenden Auftragnehmer genannt und dem Auftraggeber über vereinbarte Kommunikationsdienstleistungen.
- Die AGB gelten ausschließlich. Andere AGB werden nicht Vertragsinhalt auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder liefert bzw. leistet.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die AGB jederzeit einseitig anzupassen. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Der Auftraggeber kann der aktualisierten Version der AGB innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Mitteilung widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als akzeptiert. Sofern der Auftraggeber den Änderungen der AGB widerspricht, hat der Auftragnehmer das Recht, die Vertragsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
- Vertragsverhältnis und Inhalte
- Der Auftragnehmer ist spezialisiert auf Kommunikationsdienstleistungen, insbesondere Kommunikationsstrategien, Nachhaltigkeitskommunikation, PR und Content Marketing.
- Der Auftraggeber kann Einzelleistungen und als Retainer beauftragen.
- Einzelleistungen oder Projekte sind Dienstleistungen die einmalig und durch einmalige Beauftragung erbracht werden. Diese werden in Teilleistungen oder als Gesamtleistung erbracht.
- Retainer sind Dienstleistungen die mit einem zeitlichen Vertrag und fest vereinbarten Leistungen oder Stunden erbracht werden.
- Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt erst durch Angebot und Annahme zustande.
- Angebote des Auftragnehmers verstehen sich nicht als Angebote im rechtlichen Sinne und sind deshalb freibleibend und unverbindlich. Vielmehr versteht sich eine Auftragserteilung als Angebot im rechtlichen Sinne.
- Entsprechend kommt ein Vertrag erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Beauftragung schriftlich bestätigt oder durch Ausführung der Leistung annimmt. Die Annahmefrist für den Auftragnehmer beträgt vier Wochen ab Zugang der Beauftragung.
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Rahmenvertrag und/oder Einzelvertrag und/oder Kostenvoranschlag/Leistungsbeschreibung/“Angebot“. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen des Vertragsinhalts bedürfen der Schriftform.
- Urheberrecht
- Die erstellten Arbeiten des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftragnehmer bleibt Urheber.
- Die angefertigten Arbeiten dürfen sowohl im Original als auch bei der Reproduktion nur mit Zustimmung des Auftragnehmers verändert werden.
- Wünscht der Auftraggeber eine Bearbeitung der angefertigten Arbeiten, kann er dies beim Auftragnehmer für ein zu vereinbarendes Entgelt beauftragen. Sieht sich der Auftragnehmer nicht im Stande die gewünschten Änderungen vorzunehmen, hat der Auftraggeber das Recht, einen Dritten für die Bearbeitung zu beauftragen.
- Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Nutzungsrecht
- Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vorher vereinbarten Zweck die individuell erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
- Alle angefertigten Arbeiten dürfen nur für die vorher vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung verwendet werden.
- Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte muss schriftlich vereinbart werden.
- Nach Erhalt der vollständigen Bezahlung der vorab vereinbarten Vergütung gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.
- Der Auftragnehmer hat, sofern er dies verlangt, das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei einem Verstoß gegen die Nennung des Namensrechts ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen, sofern nicht nachweislich ein größerer Schaden entstanden ist. Kann der Auftraggeber nachweisen, dass dem Auftragnehmer kein Schaden durch die nicht-Nennung seines Namens entstanden ist, wird die Schadenersatzhöhe entsprechend angepasst.
- Bringt der Auftraggeber eigene oder sonstige Mitarbeit ein, beeinflusst dies nicht die Höhe der Vergütung.
- Gegenstand und Mitwirkungspflicht
- Der Auftragnehmer verrichtet Kommunikationsdienstleistungen für den Auftraggeber nach projekt- und auftragsbezogenen Ziel- und Leistungsvorgaben. Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen ist die Mitwirkung des Auftraggebers. Er wird dem Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen und stellt dafür vor Projektbeginn insbesondere alle, für eine vollständige und richtige Umsetzung seiner Anforderungen erforderlichen Vorgaben, notwendigen Daten und Unterlagen in stofflicher wie nichtstofflicher Art kostenfrei zur Verfügung. Bestehen die Leistungen des Auftragnehmers in der Erstellung von Konzepten bzw. der Unterstützung des Auftraggebers bei der Ausarbeitung, wird der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen. Unvollständige oder fehlerhafte Vorgaben, Daten und/oder Unterlagen können zu Mehraufwänden führen, die dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist der Auftragnehmer für diesen Zeitraum von seinen Leistungspflichten entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
- Vergütung und Fälligkeit der Vergütung
- Die Anfertigung von Texten, Konzepten, Kommunikations- und PR-Leistungen sowie sonstige Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Im Rahmen des Retainers wird eine monatliche Pauschalvergütung festgelegt, die auf einer vorherigen Planung und Absprache der zu erbringenden Leistungen basiert. Die Zahlung der Vergütung erfolgt monatlich nach Erhalt der entsprechenden Rechnung und ist vom Auftraggeber ohne Abzüge zu leisten.
- Eine (1) Korrekturschleife wird kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt. Eine einmalige Überarbeitung der angefertigten Arbeiten ist damit mit dem vereinbarten Honorar abgegolten sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der vorherigen auf einem Angebot basierenden Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.
- Die Vergütung ist mit Ablieferung der vereinbarten Arbeiten fällig und vom Auftraggeber ohne Abzug zu zahlen. Bei einer vorher vereinbarten Abnahme der Leistungen in mehreren Teilen, fällt eine Teilvergütung an. Ein Entwurf eines Textes oder Konzeptes zur Durchsicht gilt explizit nicht als Teillieferung.
- Die vereinbarte Preise sind Netto-Preise in Euro. Alle Preise gelten zuzüglich Dritt- und Fremdkosten wie Druckkosten, sowie ggf. Reisekosten mit Reisezeit und Fahrtkosten.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Betrieb für vorübergehende Zeiträume zu unterbrechen. In solchen Fällen wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert, und die Abrechnung der Leistungen erfolgt anteilig.
- Laufzeit und Kündigung monatlicher Retainer
- Soweit nicht anders vereinbart, hat der monatlicher Retainer eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Eine ordentliche Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
- Sonderleistungen, Nebenkosten und Reisekosten
- Falls zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die über den vorab vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden diese nach Absprache und Aufwandsschätzung unter zuvor festgelegten Konditionen gesondert berechnet. Als Basis hierfür gelten die Stundensätze, die der Auftragnehmer zugrunde legt und von denen der Auftraggeber vor Ausführung der Sonderleistungen unterrichtet wird.
- Sollten zur Auftragserfüllung Fremdleistungen notwendig sein, setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon in Kenntnis. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
- Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
- Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Kosten und Spesen werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und vereinbart.
- Eigentumsvorbehalt
- An Entwürfen und Texten werden Nutzungsrechte eingeräumt, nicht aber Eigentumsrechte.
- Die Versendung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich auf digitalem Weg, soweit nicht anders vereinbart via E-Mail. Soll der Versand auf Wunsch des Auftraggebers auf dem Postweg erfolgen, erfolgt dies auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
- Korrektur und Produktionsüberwachung und Belegexemplare
- Vor der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
- Der Auftragnehmer ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig.
- Haftung und Abnahme
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden haftet der Auftragnehmer, gleich aus welchem Grund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden an ihm vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
- Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen beauftragt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
- Vor der Veröffentlichung von erstellten Arbeiten prüft der Auftraggeber diese auf sachliche und formale Richtigkeit und genehmigt besagte Arbeiten. Die Überprüfung der Arbeiten auf rechtliche Zulässigkeit obliegt damit dem Auftraggeber. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Arbeiten auf den Auftraggeber über.
- Mit der Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Arbeiten. Der Auftragnehmer prüft nicht, ob die Arbeiten schutzrechtfähig sind (als Marke oder auf andere Weise) und haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für die in den Projekten enthaltenen Sachaussagen oder Rechtsfragen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer prüft nicht, ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten und übernimmt keine Haftung in diesem Fall.
- Beanstandungen und offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Arbeiten schriftlich beim Auftragnehmer geltend machen. Eine angemessene Nachbesserungsfrist muss vom Auftraggeber eingeräumt werden. Alle übrigen Mängel verjähren innerhalb eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Alle abgelieferten Arbeiten gelten als abgenommen, sobald der Auftraggeber entweder die Abnahme klärt, die Arbeiten verwendet oder die gestellte Rechnung begleicht. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Abnahme, gelten alle Arbeiten 7 Tage nach Abgabe dieser durch den Auftragnehmer als abgenommen und freigegeben.
- Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ebenso wenig berechtigen neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen seitens des Auftraggebers nach der Erteilung des Auftrages zu einer Verweigerung der Abnahme.
- Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder eine eventuelle Datenbeschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
- Auftragsdurchführung und Gestaltungsfreiheit
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
- Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Mehrkosten, die verursacht werden, da der Auftraggeber nach der Freigabe der Arbeiten Änderungen verlangt, sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Verwendung aller Vorlagen berechtigt ist, die er dem Auftragnehmer überlässt und versichert außerdem, dass der Auftraggeber in Besitz der erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte ist. Sollte dennoch nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
- Der Auftragnehmer behält sich vor, in verschiedenen Bereichen seiner Tätigkeit Künstliche Intelligenz (KI) einzusetzen, um die Effizienz, Genauigkeit und Qualität seiner Dienstleistungen zu verbessern. Die Nutzung von KI-Tools kann unter anderem, aber nicht ausschließlich, für folgende Aufgaben erfolgen: Vor-Übersetzung, Überprüfung von Rechtschreibung und Grammatik, Ideenfindung, Themenrecherche, Erstellen, Kürzen, Strukturieren, Zusammenfassen und Anpassen von Texten, Textteilen, Formulierungshilfen, Aufbau und Strukturierung von Texten, Keyword-Recherchen, Erstellen und Überarbeiten von Strategien und Konzepten, Grafikerstellung und -bearbeitungen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Nutzung von KI die geltenden Datenschutzbestimmungen und ethischen Richtlinien zu beachten und sicherzustellen, dass KI-Anwendungen nicht diskriminierend sind. Dies schließt die Vermeidung von Vorurteilen ein.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Inhalte kritisch zu hinterfragen. Die Verbreitung von Fehlinformationen oder schädlichen Inhalten ist zu vermeiden. Der Auftragnehmer orientiert sich hier an Leitlinien der Europäischen Kommission.
- Lieferung und Lieferfristen
- Für die fristgerechte Zusendung der zur Auftragsdurchführung nötigen Unterlagen hat der Auftraggeber zu Sorge zu tragen.
- Für die Erledigung der Auftragsdurchführung vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine angemessene Frist, wobei der Auftragnehmer um die Einhaltung dieser Frist bemüht ist. Wird der Auftrag unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist nicht ausgeführt, gerät der Auftragnehmer in Verzug. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Reduzierung des vereinbarten Preises oder eine teilweise Rückerstattung zu verlangen, je nach Grad der erbrachten Leistung und der verbleibenden Unvollständigkeit der Auftragsdurchführung.
- Über Verzögerungen informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer, sobald er hiervon Kenntnis erlangt.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerung durch höhere Gewalt.
- Ansprüche für Schäden und Folgeschäden, die dem Auftraggeber aufgrund einer vom Auftragnehmer nicht eingehaltenen Frist entstehen, sind ausgeschlossen.
- Schutz von Daten und Vertraulichkeit
- Der Auftragnehmer wird die schutzwürdigen Belange des Auftraggebers gemäß der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen. Der Auftragnehmer kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine 100%-ige Vertraulichkeit gewährleisten.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen geheimzuhalten und nach den Grundsätzen des Datenschutzrechts zu behandeln.
- Sofern der Auftraggeber keine Einwände erhebt, wird der Auftragnehmer ggf. Projekte in die Liste ihrer Referenzen aufnehmen.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers.
- Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Puchheim, März 2024